AGBs
1. Geltung
1.1. Die Firma KARMA – Branding & Advertising – im Folgenden als Agentur bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
2. Vertragsabschluss
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Agentur bzw der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Agentur sind 30 Tage freibleibend und unverbindlich.
2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei der Agentur gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Agentur zustande. Die Annahme hat in Schriftform (zB durch Auftragsbestätigung) oder durch eine Vorauszahlung des Kunden von 30% des Auftragsvolumens zu erfolgen. Die Agentur gibt zweifelsfrei zu erkennen (zB durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden, der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und innerhalb fünf Tagen freizugeben.
3.3. Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Falls Arbeiten infolge von unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben des Kunden von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden, trägt der Kunde dafür den Aufwand.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.
4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
4.3. Die Agentur wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
5. Termine
5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.
5.2. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.
5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit notwendigen Informationen oder Bestandteilen in Verzug ist, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin im Ausmaß des Verzugs verschoben.
6. Rücktritt vom Vertrag
6.1. Die Agentur ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:
• die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist;
• berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor der Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.
7. Honorar
7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
7.2. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte erhält die Agentur mangels abweichender Vereinbarung ein Honorar in der Höhe von 20% des über sie gesamthaft abgewickelten Werbeetats. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2.1 Wenn nicht anders angegeben sind die Nutzungsrechte für einen Auftrag – und nur für diesen – in der Endabrechnung enthalten. Eine anderweitige Weiternutzung von Design/Konzepten/od. Ähnlichem ist ohne erneuter monetärer Bewertung der Nutzungsrechte unzulässig.
7.3. Alle Leistungen der Agentur die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
7.4. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 10 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht innert drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht.
7.5. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Die Vergütung muss schriftlich formuliert im Vorab von beiden Parteien genehmigt werden. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und Unterlagen sind unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
8. Zahlung
8.1. Die Rechnungen der Agentur werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, innert zehn Arbeitstagen ab Erhalt derRechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12 %p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
8.2. Der Kunde verpflichtet sich alle Kosten und Aufwände zu tragen, die mit der Eintreibung der Forderung verbundenen sind.
8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche erbrachten Leistungen aus anderen Verträgen mit dem Kunden sofort in Rechnung stellen.
9. Präsentationen
9.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu. Das Honorar wird vorab schriftlich festgelegt und von beiden Parteien genehmigt.
9.2. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind unverzüglich der Agentur zurück zu stellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
9.3. Dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt, unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
9.4. Die Agentur is berechtigt, alle Konzepte, Ideen und Arbeitsergebnisse aus Präsentationen die nicht zur Ausführung gelangen, anderweitig zu verwerten.
10. Eigentumsrecht und Urheberschutz
10.1 Alle Entwürfe (Reinzeichnungen, Präsentationen, Konzepte, Motivideen, Entwurfsvorschläge etc.) von KARMA – Marketing, Branding & Adverising unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
10.1.1 Die Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von der Agentur weder im Original noch durch Reproduktion verändert, genutzt werden.10.1.2 Entwürfe dürfen nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
10.1.3 Der Auftraggeber hat ein einfaches Nutzungsrecht. Dieses beinhaltet die einmalige Nutzung der Designarbeit zu dem angegebenen Zweck, Auflage, geographischer Raum, Zeitraum und Medium.
10.1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
10.1.5 Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Zahlung aller offenen Rechnungen über.
10.1.6 Bei Verstoß gegen die Urheber- und Nutzungsrechte der Agentur gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von 400 Prozent auf der Basis des gesamten Werbeetats des missbrauchten Werks als vereinbart.
10.1.7 Auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, bleibt die Agentur berechtigt die Werke uneingeschränkt im Rahmen der Eigenwerbung als Referenzen zu verwenden.
10.1.8. Die Agentur ist berechtigt, ihren Namenszug oder Logo auf den Werbemitteln nach Abstimmung mit dem Kunden einzubringen.
10.1.9 An Entwurfsvorschlägen werden grundsätzlich keine Nutzungsrechte eingeräumt. Nach Auswahl der Endversion sind vom Kunden Entwurfsvorschläge unverzüglich unbrauchbar zu machen.
10.2. Änderungen von Arbeitsergebnissen der Agentur, wie deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur zulässig.
10.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die Zustimmung der Agentur erforderlich.
10.4. Nach Ablauf oder Kündigung des Zusammenarbeitsvertrages kann die Agentur dem Kunden mittels schriftlicher Vereinbarung, die uneingeschränkten Nutzungsrechte aller in der Periode der Zusammenarbeit von der Agentur entwickelten Arbeitserzeugnisse in Form eines einmaligen Buy-outs übertragen. Die Vergütung beträgt 20% des Brutto Gesamtumsatzes der Arbeitserzeugnisse, für die ein Nutzungsrechte Buy-out vereinbart wird. Die Vereinbarung bedarf der schriftlichen Form und ist von beiden Parteien verbindlich zu unterzeichnen.
11. Kennzeichnung
11.1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Urheber hinzuweisen. Dem Kunden steht dafür kein Honorar zu.
11.2. Die Agentur ist dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrem Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen. Der Kunde hat das jederzeit die Möglichkeit, dieses Recht schriftlich zu kündigen.
12. Gewährleistung und Schadenersatz
12.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Agentur zu.
12.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
12.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Agentur ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
12.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
12.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
12.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert begrenzt, exklusive Steuern.
13. Haftung
13.1. Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare urheberrechtliche oder sonstige rechtliche Risiken hinweisen.
Wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist, werden jegliche Haftungsansprüche von Seiten des Kunden im Falle einer Rechtsverletzung auf Grund einer rechtlich inadäquaten Werbemassnahme abgelehnt. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
13.2. Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
14. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich schweizerisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
15.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige schweizerische Gericht vereinbart.